"Pastorale Umkehr notwendig"
Die neue vatikanische Instruktion „Die pastorale Umkehr“ bestätigt den Reformkurs der Katholischen Kirche Steiermark hin zu 50 Seelsorgeräumen.
Die Kleruskongregation des Vatikan gab am 20. Juli 2020 ein Dokument heraus, welche Regelungen für ein zeitgemäßes pfarrliches Leben und die Sendung der Kirche weltweit definiert. Ausschlaggebend für das Erstellen dieser Instruktion sind die Diözesanreformen, die vielerorts geplant werden; in deutschen Diözesen, in der Diözese Linz oder in der Diözese Graz-Seckau.
Schon in den ersten Zeilen findet sich viel Bestätigung für Reformprozesse. Die Kleruskongregation benennt, dass sich die Lebensgewohnheiten geändert haben und dass es neue Bedürfnisse gibt, auf welche die Kirche reagieren müsse. Dazu sind neue Strukturen vonnöten, neue Erfahrungsräume von Kirche, „die dem Leben zu dienen haben“, sagt Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl. Von Erneuerung ist mehrfach die Rede, wobei diese vom gesamten Volk Gottes ausgehen muss als Sendung aller Getauften; von der gesamten Pfarrgemeinde – und nicht nur von Priestern. Einen bevorzugten Platz im Herzen der Kirche haben die Armen und die Ausgeschlossenen, heißt es in „Die pastorale Umkehr“. Dienste übernehmen Priester, Diakone, Gottgeweihte und Laien gleichermaßen.
Einiges ist im vatikanischen Dokument differenziert betrachtet. Jede Neuorganisation dürfe nur behutsam durchgeführt werden, damit Zeit für Überprüfung und Korrektur bleibt. Für den Zusammenschluss von Pfarren gibt es klare Kriterien, ebenso wie für die Profanierung von nicht mehr genutzten Kirchen. Die Anhörung des Priesterrates ist ein Kernelement für Entscheidungsprozesse, wobei gleichzeitig „die Hirten und in besonderer Weise die Pfarrer, die in vorzüglicher Weise Mitarbeiter des Bischofs sind, dringlich die Notwendigkeit einer missionarischen Reform der Pastoral erkennen müssen“, heißt es im Text. Sowohl eine Konzeption der Pfarre, die auf sich selbstbezogen ist, als auch eine „Klerikalisierung der Pastoral“ sei zu überwinden. Die pastorale Leitung eines „Seelsorgeraumes“ obliege dennoch einem Pfarrer. Er sei der Hirte, der Verwalter des pfarrlichen Vermögens und der rechtliche Vertreter. Bezeichnungen wie „Leitungsteam“, die eine kollegiale Führung suggerieren, seien zu vermeiden.
Bischof Wilhelm sieht den Reformprozess der Katholischen Kirche Steiermark durch das Dokument bestätigt. Der Prozess werde jedenfalls unter Berücksichtigung der neuen Instruktionen fortgesetzt.